Die Familienforschung (= Genealogie) beschäftigt sich mit der Erforschung der Abstammung von Personen und Familien. Man unterscheidet bei der Familienforschung grundsätzlich zwei Bereiche.
Ahnenforschung: Von einer bestimmten Person als Probanden ausgehend, erforscht man die Abstammung in aufsteigender Linie und damit die Vorfahren bzw. Ahnen dieser Person.
Nachkommenforschung: Desgleichen ist es möglich, die Nachkommen einer historischen Person, deren Lebensdaten bekannt sind, ausfindig zu machen.
Eine weitere, recht beliebte Form ist die Erforschung der Namenslinie. Hier werden jeweils nur von jenen Vorfahren die Daten ermittelt, die den gleichen Familiennamen wie der Proband tragen. Diese Variante bietet sich an, wenn man sehr schnell ans Ende der Aufzeichnungen kommen möchte. Im Bistum Würzburg reichen die Kirchenbücher bis ins Jahr 1527 (Hammelburg) zurück.
Textproben
Hier einige Beispiele der Handschriften aus dem Würzburger Diözesanarchiv. Können Sie die Schriften lesen?
Arbeitsschritte und Quellen
1) Forschung im familiären Umkreis
Zuerst sollte versucht werden, im persönlichen Umfeld Dokumente zu finden, die Daten von Vorfahren und Verwandten enthalten. Darunter fallen Taufscheine, Trauscheine, Totenscheine, aber auch andere Dokumente können von Interesse für die Familienforschung sein (Fotos, persönliche Aufzeichnungen, Dokumente über Grundbesitz …). Ergänzt durch Erzählungen von noch lebenden Verwandten lässt sich dann meist schon ein respektabler Stammbaum erstellen.
2) Forschungen in den Matrikelbüchern
Die wertvollste Quelle für die Familienforschung stellen die Kirchenbücher (in Deutschland Matrikeln genannt) dar, in denen die kirchlichen Handlungen der Taufe, der Trauung und des Begräbnisses festgehalten wurden. In wenigen Fällen sind Aufzeichnungen aus dem 16. Jahrhundert erhalten (oftmals gingen sie durch Kriege und Brände verloren). Flächendeckend setzt sich die Führung von Matrikeln erst mit dem beginnenden 17. Jahrhundert durch. Idealerweise enthalten die Taufbücher Angaben zur Geburt und/oder der Taufe der jeweiligen Person sowie deren Eltern und Paten (Name, Wohnort, Beruf). Trauungsbücher berichten über die Ehepartner (Wohnort, Beruf, Alter), deren Eltern und Trauzeugen sowie über die Eheschließung selbst, Sterbebücher hingegen über den Verstorbenen (Todesursache, Alter, Wohnort, Begräbnisort).
3) Hilfsmittel und Voraussetzungen
Hilfreich bei der Auffindung bestimmter Personen in den Pfarrmatrikeln sind alphabetische Namensregister (Indices, Register). Diese wurden jedoch erst ab dem 19. Jahrhundert kontinuierlich den jeweiligen Matrikeln beigefügt. Sie sind in der Regel nach den Familiennamen – bei Trauungen nach dem Namen des Bräutigams – gegliedert und verweisen auf die jeweilige Seite des Matrikelbuches, auf der mit einer entsprechenden Eintragung zu rechnen ist.
Die Forschung an älteren Quellen wie den Kirchenbüchern erfordert die Fähigkeit des Lesens alter Schriften. Lateinische Texte, die vor allem zu Beginn der Matrikelführung üblich waren, aber auch die deutsche Kurrentschrift sowie unterschiedliche Abkürzungen, altertümliche Ausdrücke usw. dürften anfangs abschreckend wirken.
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch die unterschiedliche Schreibweise von Namen, seien es Vor-, Familien- oder Ortsnamen. Diese wurden nämlich in vielen Fällen nach dem Gehör geschrieben.
Bei der Benutzung kirchlicher Quellen (v.a. Matrikelbücher) gelten andere Datenschutzfristen als bei staatlichen Dokumenten. Bei Taufen gilt in der Regel eine Frist von 120 Jahren, bei Trauungen und Sterbefällen jeweils eine Dauer von 100 Jahren. Ausnahmen gibt es nur bei direkter Abstammung.